Allgemeine Geschäftsbedingungen

von Fa. Automaten Schürhoff (Michael Schürhoff)
Im folgenden auch Aufsteller genannt.
Schwalbenstr. 8 26123 Oldenburg

Einkaufs - und Zahlungsbedingungen des Käufers werden nicht anerkannt. Nachstehende Bedingungen gelten ausschließlich - auch wenn den Bedingungen des Käufers nicht widersprochen wird - für alle Leistungen und Dienstleistungen, es sei denn, dass abweichende Bedingungen schriftlich vereinbart wurden.

Der Rechnungsbetrag ist sofern nicht anders vereinbart ohne Abzüge sofort nach Rechnungserhalt fällig (außer bei Nachnahme Lieferungen, hierbei ist die Summe bei dem Erhalt der Ware fällig). Barverkäufe und Reparaturen sind zahlbar rein netto Kasse. Das Recht der Zurückbehaltung der Zahlung aus jeglichem Rechtsgrund ist uns gegenüber ausgeschlossen. Wir berechnen ab Fälligkeit nach §353HGB in gesetzlicher Höhe Fälligkeits- zinsen sowie 4% Verzugszinsen über dem Spitzenfinanzierungssatz der Europäischen Zentralbank. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten. Alle unsere Forderungen sind sofort fällig. Sollte dieses nicht eingehalten werden und wir Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung haben, sind wir berechtigt 30% des Nettoverkaufspreises unserer Ware als Pauschalbetrag zu fordern. Wir sind jedoch dazu berechtigt statt dem Pauschalbetrag den tatsächlichen Betrag zu fordern, sofern wir auf den Anspruch zur Schaden- Pauschalisierung verzichten.

Alle Preise sind unverbindlich und verstehen sich ab Lieferort in Euro incl. der gesetzlichen 19% MwSt. Garantie-/Reparaturen berechnen wir nach Aufwand bzw. nach Garantieablehnungspauschalen, denen der Kunde bei Erteilung des Auftrages vorab zustimmt. Die eventuellen Prüfkosten gehen zu den Lasten des Kunden.

Der Versand erfolgt nach unserem Ermessen und ohne Gewähr für billigste Verfrachtung. Die Versicherung der Fracht erfolgt auf Wunsch gegen Aufpreis. Es gelten beim Versand die Bedingungen sowie die Lieferzeiten der Beförderungsgesellschalften (Post/UPS,usw.). Lieferfristen sind unverbindlich. Teillieferungen sind zulässig und können separat berechnet werden. Unvorhergesehene Lieferverzögerungen wie höhere Gewalt (Streik,Krankheit,usw.) berechtigen uns die Lieferung verzögert zu versenden sowie aufzuheben. Schadenersatzvorderungen sind in diesem Fall ausgeschlossen.

Angebote sind unverbindlich hinsichtlich Preis - und Lieferungsmöglichkeit. Mündliche, telefonische Preisauskünfte erhalten erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung ihre Gültigkeit. Angebote solange Vorrat reicht. Werbeaktionen gelten bis max. 3 Tage nach erscheinen der Werbung.

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Käufer verpflichtet sich die Ware solange die Ware noch nicht bezahlt ist, nicht weiter zu verkaufen, sowie sie ordnungsgemäß zu behandeln und sie entsprechend zu Lagern. Für Beschädigungen und des Untergangs der Ware haftet der Käufer.

Bei berechtigten Reklamationen stehen dem Käufer, der Verbraucher ist, die gesetzlich geregelten Gewährleistungsgesetze zu. Zeigt sich innerhalb von 6 Monaten seit Gefahrenübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits beim Gefahrenübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar. Sind wir nach dem Gesetz zur Gewährleistung verpflichtet, so erbringen wir diese nach eigenem Ermessen zunächst durch Ersatz oder Nachbesserung. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig, soweit sie für den Käufer zumutbar sind. Hierfür sind die Kosten die für einen Austausch die dem Verkäufer entstehen entscheidend (BGB§439Abs.1-4). Für Garantieleistungen ist der Originalkaufbeleg vorzulegen. Es gelten die Garantiebedingungen des Herstellers (bei Garantieleistungen). Der Kunde ist verpflichtet die Ware nach Erhalt auf ihre Vollständigkeit und den ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen, sichtbare Mängel sind unverzüglich zu melden. Schadenersatzansprüche gleich welcher Art, für Kosten für Schäden die mittelbar oder unmittelbar mit unserer Ware in Verbindung gebracht werden, sind ausgeschlossen. Sofern kein Mangel vorliegt, behalten wir uns die Berechnung der Versandkosten sowie eine Bearbeitungspauschale vor.

Für einen Automaten auf Aufstellerbasis wird ein gesonderter Vertrag zwischen dem Vertragspartner und dem Aufsteller geschlossen. Alle aufgestellten Automaten sind und bleiben im Besitz von Automaten Schürhoff und werden nur leihweise zur Verfügung gestellt. Der Aufsteller verpflichtet sich alle Automaten zu befüllen, abzurechnen sowie eventuelle Fehler an den Automaten schnellstmöglichst zu beseitigen. Der Vertragspartner ist verpflichtet Fehler an Automaten unverzüglich dem Aufsteller zu melden und verpflichtet sich ebenso alle Automaten während der Öffnungszeiten wenn nötig mit Strom zu versorgen. Die Kosten dafür trägt der Vertragspartner. Ein Automat darf nicht ohne Genehmigung des Aufstellers an eine andere Stelle/Ort gestellt werden. Der Aufsteller hat jederzeit die Möglichkeit seine Automaten ohne Vorankündigung Abzuholen. Der Vertragspartner bekommt eine Prozentuale Beteiligung vom Bruttoumsatz incl. MwSt. ausgezahlt. Der Prozentsatz ist im Vertrag festgelegt. Der Aufstellervertrag kann vom Vertragspartner mit einer Frist von 4 Wochen schriftlich gekündigt werden. Der Vertragspartner stimmt mit der Vertragsschließung einer Automatenaufstellung in seinen Räumlichkeiten zu. Dem Aufsteller ist jederzeit während der Öffnungszeiten der Zugang zu seinen Automaten zu ermöglichen.

Erfüllungsort und Sitz der Fa. Automaten Schürhoff ist Oldenburg. Für weitere Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist der ausschließliche Gerichtsstand Oldenburg.

Sind einzelne Bestimmungen dieser Allgemeine Geschäftsbedingungen unwirksam, bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die entsprechenden Vorschriften, soweit solche fehlen, eine der geltenden Rechtsauffassung folgende Regelung.